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✦ Überstundenrechner

Überstunden berechnen, mit Ausgleich und Auszahlung

45 Stunden gearbeitet, 40 im Vertrag, und das vier Wochen lang. Der Rechner zeigt die Überstunden, den Freizeitausgleich in Tagen und die Auszahlung mit Zuschlag. Dazu ein Richtwert-Check gegen das Arbeitszeitgesetz.

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Wie berechnet man Überstunden?

Gearbeitete Stunden minus vertragliche Stunden, mal die Anzahl der Wochen. Bei 45 statt 40 Stunden sind das 5 Überstunden pro Woche, in vier Wochen 20 Stunden. Als Freizeitausgleich sind das bei einem 8-Stunden-Tag 2,5 Tage. Als Auszahlung gilt: Stunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag).

Kurz gesagt

  • 20 Überstunden bei 40 Stunden Vertrag entsprechen 2,5 freien Tagen.
  • 20 Stunden zu 20 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag sind 500 € brutto.
  • Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Er kommt aus Vertrag oder Tarifvertrag.

Überstundenrechner: Stunden, Tage und Euro

Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe. Es wird nichts gespeichert und nichts verschickt.

Im Durchschnitt über die Wochen.
Optional. Ohne Lohn gibt es kein Euro-Ergebnis.
Standard 0. Das Gesetz kennt keinen Zuschlag, er steht höchstens im Vertrag oder Tarifvertrag.
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Ihre Überstunden

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Was sind Überstunden und was ist Mehrarbeit?

Überstunden sind Stunden über der Arbeitszeit, die im Vertrag steht. Wer 38 Stunden vereinbart hat und 41 arbeitet, hat 3 Überstunden. Mehrarbeit meint im engeren Sinn Arbeit über der gesetzlichen Grenze des Arbeitszeitgesetzes, also über 8 Stunden pro Werktag. Im Alltag verwenden viele beide Wörter für dasselbe, und Tarifverträge definieren sie teils anders. Im Zweifel zählt, was bei Ihnen vereinbart ist.

Freizeitausgleich oder Auszahlung?

Überstunden werden entweder in Freizeit ausgeglichen oder bezahlt. Viele Betriebe führen dafür ein Zeitkonto: Mehrstunden werden gutgeschrieben und später abgebaut. Andere zahlen sie mit der nächsten Abrechnung aus. Welcher Weg gilt, steht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Der Rechner zeigt beide Wege nebeneinander, damit Sie vergleichen können.

  • Freizeitausgleich: Überstunden geteilt durch die Stunden eines Arbeitstags. Der Rechner nimmt Vertragsstunden ÷ 5, bei 40 Stunden also 8.
  • Auszahlung: Überstunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag). Das Ergebnis ist ein Brutto-Betrag.

Ist nichts vereinbart, kann nach § 612 BGB trotzdem eine Vergütung geschuldet sein, wenn Überstunden den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten sind. Ob das bei Ihnen zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Gibt es einen Überstundenzuschlag?

Einen allgemeinen gesetzlichen Zuschlag für Überstunden gibt es in Deutschland nicht. Ein Zuschlag, zum Beispiel 25 %, gilt nur, wenn Vertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ihn vorsehen. Deshalb steht er im Rechner auf 0 %, und Sie tragen ihn nur ein, wenn er bei Ihnen vereinbart ist.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Manche Verträge sagen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche pauschalen Klauseln sind nur begrenzt zulässig. Sie müssen transparent sein, also erkennen lassen, wie viele Überstunden gemeint sind. Eine Klausel ohne klare Grenze ist oft angreifbar. Manche Verträge haben außerdem Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden. Ob das auf Sie zutrifft, prüft am besten eine Rechtsberatung.

Was sagt das Arbeitszeitgesetz?

Nach § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag, das sind bei 8 Stunden rechnerisch 48 Stunden pro Woche.

Der Rechner nutzt diese Zahl als einfachen Richtwert: Liegt Ihr Durchschnitt pro Woche über 48 Stunden, bekommen Sie eine Warnung. Zwischen 40 und 48 Stunden weist er darauf hin, dass der Ausgleich über 24 Wochen eingehalten werden muss. Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Sonderregeln, etwa für Jugendliche oder bestimmte Branchen, können abweichen.

Arbeitszeit erfassen statt schätzen

Überstunden lassen sich nur belegen, wenn die Arbeitszeit aufgeschrieben wird. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen. HR FLARE ist kostenlos startbar und erfasst die Anwesenheit: Mitarbeiter stempeln im Browser oder am Handy ein und aus.

Häufige Fragen zu Überstunden

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Überstunden sind Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, zum Beispiel über 38 Stunden im Vertrag. Mehrarbeit meint im engeren Sinn Arbeit über der gesetzlichen Grenze von 8 Stunden pro Werktag nach dem Arbeitszeitgesetz. In der Praxis werden beide Wörter oft gleich benutzt, Tarifverträge können sie anders definieren.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Das deutsche Recht schreibt keinen allgemeinen Zuschlag für Überstunden vor. Ob und wie hoch ein Zuschlag ist, ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Darum steht der Zuschlag im Rechner standardmäßig auf 0 %.
Müssen Überstunden bezahlt werden oder gibt es Freizeitausgleich?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Viele Verträge regeln einen Ausgleich in Freizeit über ein Zeitkonto, andere die Auszahlung. Ist nichts geregelt, kann nach § 612 BGB eine Vergütung geschuldet sein, wenn Überstunden den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten sind. Im Streitfall zählt der Einzelfall.
Sind Überstunden mit dem Gehalt pauschal abgegolten?
Klauseln, die Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgelten, sind nur begrenzt wirksam. Sie müssen transparent sein, also erkennen lassen, wie viele Überstunden gemeint sind. Eine pauschale Klausel ohne klare Grenze ist oft angreifbar. Ob Ihre Klausel hält, kann nur eine Rechtsberatung für den Einzelfall sagen.
Wie viele Stunden darf man nach dem Arbeitszeitgesetz arbeiten?
Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei sechs Werktagen sind das 48 Stunden pro Woche im Schnitt. Der Rechner nutzt diesen Wert nur als Anhaltspunkt.

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Arbeitszeit sauber festhalten

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