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Pausenrechner nach § 4 Arbeitszeitgesetz

Reicht die Pause von heute? Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die Pause ein. Der Rechner nennt die Arbeitszeit ohne Pausen, die gesetzliche Mindestpause und die kürzeste Pause, die für Ihre Anwesenheit reicht.

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Kurz gesagt

  • Mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause. Mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten (§ 4 Satz 1 ArbZG).
  • Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause ist nicht erlaubt (§ 4 Satz 2 und 3).
  • Gezählt wird die Arbeitszeit ohne die Pausen (§ 2 Abs. 1). Jugendliche haben andere Regeln.

Die direkte Antwort

Bis einschließlich 6 Stunden Arbeitszeit verlangt das Gesetz keine Pause, danach 30 Minuten, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Entscheidend ist die Arbeitszeit ohne Pausen, nicht die Anwesenheit: Wer von 8:00 bis 14:20 Uhr da ist und 20 Minuten Pause macht, arbeitet genau 6 Stunden und braucht nach dem Gesetz keine weitere Pause. Ohne Pause wären es 6 Stunden 20 Minuten Arbeitszeit, und dann sind 30 Minuten vorgeschrieben.

Der Rechner: reicht die Pause?

Das Ergebnis aktualisiert sich bei jeder Eingabe. Es wird nichts gespeichert und nichts verschickt.

Alle Pausen des Tages zusammen. Nur Unterbrechungen, in denen Sie nicht arbeiten.
Rechnet auch ohne Klick.
Ergebnis

Geprüft wird nur die Mindestdauer nach § 4 Satz 1 ArbZG. Nicht geprüft: Aufteilung in Abschnitte von mindestens 15 Minuten, 6 Stunden am Stück, Jugendliche, abweichender Tarifvertrag. Keine Rechtsberatung.

Die Regel in § 4 ArbZG

§ 4 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes verlangt im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und von mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Pausen müssen also vorher feststehen, nicht erst spontan entstehen. Satz 2 erlaubt, sie in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Satz 3 setzt eine zweite Grenze: Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Arbeitszeit ohne PausenMindestpause
bis 6 Stundenkeine gesetzliche Mindestpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Quelle: § 4 Satz 1 ArbZG, gesetze-im-internet.de.

Arbeitszeit ist nicht Anwesenheit

Nach § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Pause zählt also nicht mit, und zwar auch nicht bei der Frage, welche Stufe gilt. Das führt zu Grenzfällen: Wer 9 Stunden 30 Minuten anwesend ist und 30 Minuten Pause macht, arbeitet 9 Stunden, und dafür reichen 30 Minuten. Wer 9 Stunden 40 Minuten anwesend ist und ebenfalls 30 Minuten macht, arbeitet 9 Stunden 10 Minuten, und dann sind 45 Minuten vorgeschrieben.

Der Rechner nimmt Ihre eingetragene Pause, zieht sie von der Anwesenheit ab und prüft damit die Stufe. Zusätzlich sucht er die kürzeste Pause, mit der Ihre Anwesenheit gesetzeskonform wäre.

Drei durchgerechnete Beispiele

  • 8:00 bis 16:30 Uhr, 30 Minuten Pause: Anwesenheit 8 Std. 30 Min., Arbeitszeit 8 Std. 0 Min., vorgeschrieben 30 Minuten. Die Pause reicht.
  • 7:30 bis 17:30 Uhr, 30 Minuten Pause: Anwesenheit 10 Std. 0 Min., Arbeitszeit 9 Std. 30 Min., vorgeschrieben 45 Minuten. Es fehlen 15 Minuten, die kürzeste reichende Pause sind 45 Minuten.
  • 8:00 bis 14:20 Uhr, keine Pause: Anwesenheit und Arbeitszeit 6 Std. 20 Min., vorgeschrieben 30 Minuten. Mit 20 Minuten Pause bleibt die Arbeitszeit bei genau 6 Stunden, und die Pause reicht.

Die Zahlen stammen aus derselben Funktion, die oben rechnet, und sind in einer Konsole nachprüfbar.

Was der Rechner nicht prüft

  • Aufteilung: Ob jede Teilpause mindestens 15 Minuten dauert (§ 4 Satz 2). Der Rechner kennt nur die Summe.
  • Sechs Stunden am Stück: Ob zwischen zwei Pausen mehr als sechs Stunden liegen (§ 4 Satz 3). Dazu fehlt dem Rechner die Lage der Pause.
  • Jugendliche: Hier gilt § 11 JArbSchG mit 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Länger als viereinhalb Stunden am Stück dürfen Jugendliche nicht ohne Pause arbeiten (§ 11 Abs. 2). Als Ruhepause gilt dort nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten.
  • Tarifvertrag: Ein Tarifvertrag kann in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben Kurzpausen von angemessener Dauer zulassen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG).
  • Mehrere Arbeitgeber: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Der Rechner sieht nur einen Tag bei einem Arbeitgeber.
  • Bergbau unter Tage: Dort zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1).
  • Ruhezeit und Höchstarbeitszeit: Die ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach der täglichen Arbeitszeit (§ 5 Abs. 1) und die Höchstarbeitszeit prüft der Rechner nicht.
  • Bezahlung: Ob eine Pause bezahlt wird, regelt das Gesetz nicht.

Was HR FLARE dabei kann und was nicht

Dieser Rechner ist ein eigenständiges Werkzeug auf dieser Seite. Er ist nicht mit Ihren Daten in HR FLARE verbunden und speichert nichts. HR FLARE ersetzt weder Rechtsberatung noch eine Prüfung Ihrer Betriebsvereinbarungen.

HR FLARE ist kostenlos startbar, bis zu 5 Mitarbeitende, ohne Kreditkarte. Die Einzelheiten stehen auf der Preisseite, und was gratis ist, finden Sie unter HR Software kostenlos.

Der Rechenweg im Detail

Der Rechner arbeitet in ganzen Minuten. Er ist eine reine Funktion ohne Oberfläche und steckt im Quelltext dieser Seite.

  1. Anwesenheit G: Arbeitsende minus Arbeitsbeginn. Liegt das Ende nicht nach dem Beginn, wird ein Tag addiert (Schicht über Mitternacht).
  2. Arbeitszeit N: N = G minus eingetragene Pause P (§ 2 Abs. 1 ArbZG).
  3. Mindestpause M(N): 45 Minuten, wenn N größer als 9 Stunden ist. 30 Minuten, wenn N größer als 6 Stunden ist. Sonst 0 (§ 4 Satz 1).
  4. Ergebnis: Die Pause reicht, wenn P größer oder gleich M(N) ist. Sonst fehlen M(N) minus P Minuten.
  5. Kürzeste Pause: das kleinste P (0 oder mindestens 15 Minuten), für das P größer oder gleich M(G minus P) ist. Unterbrechungen unter 15 Minuten zählen nicht als Ruhepause.

Kontrollwerte: G = 10 Std. und P = 30 ergibt N = 9 Std. 30 Min. und M = 45. G = 8 Std. 30 Min. und P = 30 ergibt N = 8 Std. und M = 30. G = 6 Std. 20 Min. und P = 0 ergibt M = 30, die kürzeste Pause ist 20 Minuten.

Quellen

Alle Rechtsangaben auf dieser Seite stammen von gesetze-im-internet.de, gelesen am 24. Oktober 2026. Gesetze ändern sich: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut.

Häufige Fragen zu Pausen

Wie viel Pause muss ich bei 8 Stunden Arbeit machen?
Mindestens 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden schreibt § 4 Satz 1 ArbZG im Voraus feststehende Ruhepausen von insgesamt mindestens 30 Minuten vor. Gezählt wird die Arbeitszeit ohne die Pausen.
Ab wann sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben?
Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden (§ 4 Satz 1 ArbZG). Wer 9 Stunden 30 Minuten arbeitet, braucht also 45 Minuten Pause. Bei genau neun Stunden Arbeitszeit reichen 30 Minuten.
Brauche ich bei genau 6 Stunden Arbeit eine Pause?
Eine Pause von 30 Minuten schreibt das Gesetz erst bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden vor. Unabhängig davon dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden (§ 4 Satz 3 ArbZG).
Darf ich die Pause in mehrere kurze Pausen aufteilen?
Ja, in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten (§ 4 Satz 2 ArbZG). In Schicht- und Verkehrsbetrieben kann ein Tarifvertrag, oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage, die Gesamtdauer der Pausen auf kürzere Kurzpausen aufteilen (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). Die Gesamtdauer bleibt gleich.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit und wird sie bezahlt?
Nein, die Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG), im Bergbau unter Tage ausgenommen. Ob eine Pause bezahlt wird, regelt das Arbeitszeitgesetz nicht. Das ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Gilt der Pausenrechner auch für Jugendliche?
Nein. Für Jugendliche gilt § 11 JArbSchG: 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Der Rechner kennt nur die Regeln des Arbeitszeitgesetzes für Erwachsene.

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Pausen in der Zeiterfassung

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